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Kfz-Gutachter in
Villingen-Schwenningen.

Unfallgutachten und Wertgutachten vom Kfz-Sachverständigen. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei uns oder bei Ihnen vor Ort.

DESAGMitglied der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft
2Gutachtenarten: Wert & Schaden
Vor OrtBesichtigung bei uns oder bei Ihnen
Vorteile

Warum bilgez.

30+Jahre Erfahrung

Familienbetrieb in Villingen-Schwenningen, Mitglied der DESAG.

2Gutachtenarten

Schadensgutachten nach einem Unfall, Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Versicherung.

3Schritte bis zum Gutachten

Anfrage, Besichtigung, schriftliches Gutachten.

Was im Unfallgutachten steht.

Schadenshöhe, Reparaturweg, Wertminderung und Nutzungsausfall. Mit diesen Angaben reguliert die Versicherung Ihren Schaden.

Ablauf

In drei Schritten zum Gutachten.

01

Anfrage

Sie schildern den Fall, wir vereinbaren einen Termin. Bei uns, bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz.

02

Prüfung

Wir besichtigen das Fahrzeug und halten Schäden, Zustand und Wert mit Fotos fest.

03

Dokumentation

Sie erhalten das schriftliche Gutachten und reichen es bei der Versicherung ein.

Gutachtenarten

Wertgutachten

Ermittelt den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs, etwa für Kauf, Verkauf oder Versicherung.

Schadensgutachten

Dokumentiert Schäden nach einem Unfall: Schadenhöhe, Reparaturweg, Wertminderung und Fotos.

Ihre Rechte

Ihre Rechte nach dem Unfall.

Freie Gutachterwahl

Bei einem Haftpflichtschaden wählen Sie den Gutachter selbst, nicht die gegnerische Versicherung.

Bagatellgrenze

Bei kleinen Schäden reicht der Versicherung oft ein Kostenvoranschlag. Meist liegt die Grenze bei etwa 750 bis 1.000 €. Gesetzlich festgelegt ist sie nicht.

Verursacher zahlt

War der Unfall nicht Ihre Schuld, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten.

Wir sind Mitglied der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft (DESAG). Ihr Auftraggeber sind Sie, nicht die Versicherung.

Ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kostenübernahme hängt von Schadenshöhe und Haftungsfrage im Einzelfall ab.

Fragen zum Unfallgutachten.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bei einem Kaskoschaden bestimmt Ihre eigene Versicherung den Gutachter.

Bei einem Haftpflichtschaden ja. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.

Bei Bagatellschäden reicht der Versicherung oft ein Kostenvoranschlag. Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht, meist liegt sie bei etwa 750 bis 1.000 €. Im Zweifel rufen Sie uns an und schildern den Schaden.

Auch nach der Reparatur ist ein Unfallwagen oft weniger wert. Ob eine Wertminderung besteht, beurteilt der Gutachter. Nehmen Sie keinen Mietwagen, steht Ihnen in der Regel Nutzungsausfall zu.

Nicht ungeprüft. Lesen Sie genau, welche Ansprüche Sie damit abgeben, und fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.

Fahrzeugschein, Unfallbericht oder Schadensmeldung und vorhandene Fotos. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

In der Regel innerhalb weniger Werktage nach der Besichtigung.

Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, was im Gutachten steht und welche Punkte die Versicherung beanstandet. Für die rechtliche Durchsetzung brauchen Sie einen Anwalt.

Unfall gehabt? Rufen Sie an, wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung.